Hier können Sie Ihren Lieben Ausritte schenken...

      Kontaktieren Sie mich und ich schicke Ihnen gerne einen Gutschein mit dem passenden Ritt.

      Es ist auch möglich, einen bestimmten Geldbetrag auf dem Gutschein einzutragen.

 

      Keine Rücknahme, keine Barauszahlung. Es gelten die aktuellen Konditionen und Preise der
      jeweiligen Ritte. Der Geldwert eines Gutscheins kann auch für einen anderen geeigneten Ritt      
      verwendet bzw. auf ihn angerechnet werden. Sollte z.B. kein Termin bei einem Halbtagesritt
      verfügbar sein, kann der für den Gutschein bezahlte Betrag für andere Ritte verwendet werden.

 

      Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gutscheine beträgt 3 Jahre. Danach verfällt der Gutschein.