Hier können Sie Ihren Lieben Ausritte schenken...

      Kontaktieren Sie mich und ich schicke Ihnen gerne einen Gutschein mit dem passenden Ritt.

      Es ist auch möglich, einen bestimmten Geldbetrag auf dem Gutschein einzutragen.

 

      Keine Rücknahme, keine Barauszahlung. Die gesetzliche Verjährungsfrist für Gutscheine

      beträgt 3 Jahre. Danach verfällt ein Gutschein.

      Am Reittag gelten die aktuellen Konditionen und Preise der jeweiligen Ritte. Bei notwendigen     

      Preisanpassungen des Veranstalters ist der Differenzbetrag hinzu zu zahlen.

      Der Geldwert eines Gutscheins kann auch für einen anderen geeigneten Ritt verwendet bzw.

      auf ihn angerechnet werden. Sollte z.B. kein Termin bei einem Halbtagesritt verfügbar sein,

      kann der für den Gutschein bezahlte Betrag für andere Ritte verwendet werden.